Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen regeln die geschäftliche Nutzung von Tasia. Soweit Tasia personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist die unter www.tasia.io/dpa abrufbare Vereinbarung über Auftragsverarbeitung Bestandteil des Vertrags. Diese Nutzungsbedingungen sind dauerhaft unter www.tasia.io/terms abrufbar und speicherbar.
Wir sprechen dich als Nutzer direkt an. Vertragspartner und Träger der vertraglichen Rechte und Pflichten bleibt jedoch der in diesen Nutzungsbedingungen definierte Kunde, also regelmäßig dein Unternehmen.
1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsschluss
Anbieter und Vertragspartner ist:
Sebastian Spohr Media, Haydnstraße 17a, 93053 Regensburg, Deutschland
Allgemeine und rechtliche Anfragen: contact@tasia.io
Support: support@tasia.io
Datenschutz: privacy@tasia.io
Einheitlicher elektronischer Kontaktpunkt für Nutzer und Behörden ist contact@tasia.io. Kommunikation ist auf Deutsch und Englisch möglich. Anfragen werden nicht ausschließlich automatisiert bearbeitet.
Diese Nutzungsbedingungen gelten für Registrierung, Zugriff und Nutzung der unter www.tasia.io bereitgestellten webbasierten Plattform einschließlich der jeweils freigeschalteten Formulare, Funktionen, Schnittstellen und zugehörigen Dienste, zusammen „Tasia“ oder „Dienst“.
Tasia richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen und vergleichbare Organisationen nach ausländischem Recht, jeweils „Kunde“. Verbrauchern wird Tasia nicht angeboten. Mit Registrierung oder Bestellung bestätigt die handelnde Person, mindestens 18 Jahre alt, geschäftlich tätig und zur Vertretung des Kunden berechtigt zu sein.
Ein Vertrag über einen kostenlosen Account kommt zustande, wenn Tasia den Account nach Annahme dieser Nutzungsbedingungen freischaltet oder die Registrierung bestätigt. Ein Vertrag über kostenpflichtige Leistungen kommt zustande, wenn der Kunde ein kostenpflichtiges Angebot bestellt und Tasia die Bestellung annimmt oder die Leistung freischaltet. Individuelle Angebote und Vereinbarungen bleiben möglich.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Tasia ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang.
Soweit Tasia personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird die unter www.tasia.io/dpa abrufbare AVV mit Annahme dieser Nutzungsbedingungen Bestandteil des Vertrags. Eine zusätzliche Unterschrift ist nicht erforderlich, wenn die AVV vor oder bei Vertragsschluss abrufbar und speicherbar bereitgestellt wird. Tasia darf die jeweils bereitgestellten und angenommenen Dokumentfassungen einschließlich Versionskennung, Annahmezeitpunkt, Kundenaccount und handelndem Nutzer zu Nachweiszwecken speichern.
2. Dienst und Leistungsumfang
Tasia ist ein SaaS-Angebot zur strukturierten Erfassung von Kundenanfragen und zur weitgehenden Vorbereitung von Angeboten. Je nach freigeschaltetem Funktionsumfang kann Tasia insbesondere ermöglichen:
- Anfrageformulare zu erstellen und über eine Tasia-Adresse oder eingebettet in eine Kundenwebsite bereitzustellen;
- Interessenten und Endkunden schrittweise durch erforderliche Angaben zu führen;
- Leistungs-, Preis-, Mengen- und Abhängigkeitsregeln zu konfigurieren;
- bestehende Angebote, Preislisten, Leistungsdaten, Dateien oder manuelle Angaben zu importieren und auszuwerten;
- Angaben, Dokumente und Regeln KI-gestützt zu strukturieren, zu ergänzen und einem Angebot zuzuordnen;
- Angebotsentwürfe zu erstellen, zu bearbeiten und freizugeben;
- freigegebene Angebote zu versenden, zu exportieren oder an angebundene Dritt- und Branchensysteme zu übergeben;
- manuelle Korrekturen und Änderungen für eine kundenspezifische Verbesserung künftiger Entwürfe zu berücksichtigen.
Tasia ist keine vollständige ERP-, CRM-, Buchhaltungs-, Personal-, Einsatzplanungs-, Rechnungs- oder Branchenverwaltungssoftware. Tasia ersetzt auch keine fachliche, kaufmännische, steuerliche oder rechtliche Prüfung.
Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus dem freigeschalteten Tarif, dem Bestellvorgang, einer Leistungsbeschreibung oder einer individuellen Vereinbarung. Roadmaps, geplante Funktionen, Vorschaudarstellungen und öffentliche Ankündigungen sind unverbindlich.
Tasia darf angemessene technische und nutzungsbezogene Grenzen festlegen, insbesondere für Accounts, Nutzer, Formulare, Anfragen, Dokumente, Speicher, Angebotsentwürfe, Exporte, E-Mails, KI-Nutzung, API-Anfragen und unterstützte Formate. Die geltenden Grenzen ergeben sich aus dem Dienst, Tarif oder einer individuellen Vereinbarung.
Soweit Tasia APIs, Webhooks oder sonstige Schnittstellen bereitstellt, gelten diese im jeweils dokumentierten Umfang. Tasia darf Schnittstellen aus Sicherheits-, Stabilitäts-, Rechts-, Kosten- oder Weiterentwicklungsgründen ändern, versionieren, begrenzen, ersetzen oder einstellen. Bei nicht dringenden, abwärtsinkompatiblen Änderungen einer dokumentierten öffentlichen API informiert Tasia nach Möglichkeit mit angemessener Vorlaufzeit und kann eine Übergangs- oder Migrationsphase vorsehen. Umfang und Dauer richten sich insbesondere nach den Auswirkungen der Änderung sowie dem technischen, sicherheitsbezogenen und wirtschaftlichen Aufwand. Ein Anspruch auf dauerhafte Abwärtskompatibilität oder die Fortführung einer bestimmten API-Version besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zwingend geschuldet ist. Dringende Sicherheits-, Rechts- oder Stabilitätsänderungen dürfen kurzfristiger erfolgen. Gesetzlich geschuldete Wechsel- und Exportmöglichkeiten bleiben unberührt.
Als Beta, Preview, Early Access oder ähnlich gekennzeichnete Funktionen können unvollständig, fehleranfällig oder kurzfristig veränderbar sein. Sie dürfen ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht als alleinige Grundlage geschäfts-, sicherheits- oder rechtskritischer Prozesse eingesetzt werden.
Der Kunde stellt geeignete Endgeräte, aktuelle Browser, Internetzugang und sonstige technische Voraussetzungen selbst bereit. Tasia schuldet keine Kompatibilität mit jeder Hard- oder Softwareumgebung.
3. Anfragen, Angebotsentwürfe und Vertragsschluss mit Endkunden
3.1 Unverbindliche Anfrage
Ein über Tasia bereitgestelltes Anfrageformular dient im Standard der Erfassung einer unverbindlichen Anfrage. Das Absenden eines Formulars stellt weder gegenüber Tasia noch automatisch gegenüber dem Kunden eine Bestellung, Annahme oder sonstige rechtsverbindliche Erklärung dar.
Konfiguriert oder verwendet der Kunde ein Formular abweichend als verbindliche Bestellung, Reservierung oder sonstige rechtserhebliche Erklärung, ist allein der Kunde für die rechtliche Gestaltung, Pflichtinformationen, Beschriftung der Schaltflächen, Bestellschritte, Bestätigungen und sonstigen Anforderungen verantwortlich. Eine solche Verwendung sollte vorab rechtlich geprüft werden.
Tasia ist weder Anbieter noch Vertragspartner der vom Kunden angebotenen Produkte oder Leistungen. Verträge über diese Produkte oder Leistungen kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dessen Interessenten oder Endkunden zustande.
3.2 Angebotsentwurf und Freigabe
Ein von Tasia erzeugtes Ergebnis ist zunächst ein Angebotsentwurf. Tasia:
- gibt keine Willenserklärung im Namen des Kunden ab;
- ist kein rechtsgeschäftlicher Vertreter des Kunden;
- entscheidet nicht über Annahme, Ablehnung oder Vertragsschluss;
- nimmt keine Bestellung automatisch an;
- löst keine Zahlung aus.
Tasia kann Erklärungen eines Interessenten technisch erfassen, speichern und an den Kunden übermitteln. Ob und wann eine Erklärung dem Kunden rechtlich zugeht oder einen Vertragsschluss bewirkt, richtet sich ausschließlich nach der Ausgestaltung des Kundenprozesses und dem anwendbaren Recht. Tasia wird dadurch nicht selbst Vertragspartner.
Ein Angebotsentwurf darf erst nach Prüfung und aktiver Freigabe durch einen autorisierten Nutzer des Kunden versendet oder als verbindliches Angebot verwendet werden. Der Kunde muss vor jeder Verwendung insbesondere Preise, Mengen, Leistungsumfang, Rabatte, Steuern, Fristen, Bedingungen, Empfängerdaten, Kalkulation und wirtschaftliche Tragfähigkeit prüfen.
Auch nach einer Freigabe bleibt allein der Kunde für Inhalt, rechtliche Wirksamkeit, Zustellung, Bindungswirkung, Annahme und Durchführung seines Angebots verantwortlich. Tasia gewährleistet nicht, dass ein Angebot zu einem Vertragsschluss führt oder wirtschaftlich erfolgreich ist.
3.3 Angaben von Interessenten
Tasia prüft Identität, Vertretungsberechtigung, Bonität, Ernsthaftigkeit oder Richtigkeit der Angaben eines Interessenten grundsätzlich nicht. Der Kunde muss bei Bedarf eigene Prüfungen vornehmen und fehlende oder widersprüchliche Angaben klären.
4. Account und Nutzerverwaltung
Der Kunde muss vollständige und zutreffende Angaben machen und sie aktuell halten. Tasia kann eine Registrierung oder Bestellung ablehnen, wenn berechtigte Zweifel an Identität, Unternehmereigenschaft, Vertretungsmacht, Zahlungsfähigkeit, Sicherheit oder vertragsgemäßer Nutzung bestehen.
Der Kunde ist für seinen Account und alle darüber handelnden Nutzer verantwortlich. Er muss insbesondere:
- Zugangsdaten, Freigabelinks und API-Schlüssel geheim halten;
- angemessene Passwörter und verfügbare Sicherheitsfunktionen verwenden;
- Nutzer, Rollen und Berechtigungen sorgfältig verwalten;
- Zugänge ausscheidender oder nicht mehr berechtigter Personen unverzüglich entfernen;
- Tasia unverzüglich über vermutete unbefugte Zugriffe informieren;
- dafür sorgen, dass autorisierte Nutzer diese Nutzungsbedingungen einhalten.
Handlungen autorisierter Nutzer gelten gegenüber Tasia als Handlungen des Kunden, soweit sie über dessen Account erfolgen. Agenturen oder Dienstleister dürfen Tasia für Auftraggeber nutzen, bleiben gegenüber Tasia jedoch verantwortlich, wenn sie selbst Vertragspartner oder Accountinhaber sind.
Eine Übertragung des Accounts auf einen anderen Rechtsträger bedarf der Zustimmung von Tasia. Bei einer vollständigen Unternehmensnachfolge darf die Zustimmung nicht unbillig verweigert werden, wenn der Rechtsnachfolger alle Pflichten übernimmt und keine berechtigten Sicherheits-, Sanktions- oder Bonitätsbedenken bestehen.
5. Kostenlose und kostenpflichtige Leistungen
Tasia kann kostenlose Accounts, Testphasen oder kostenlose Funktionen anbieten. Kostenlose Leistungen werden im jeweils verfügbaren Entwicklungsstand bereitgestellt. Tasia darf sie ändern, beschränken, in kostenpflichtige Angebote überführen oder einstellen. Wenn gespeicherte Kundendaten erheblich betroffen sind, informiert Tasia nach Möglichkeit vorab und stellt eine vorhandene Exportmöglichkeit für einen angemessenen Zeitraum bereit.
Kostenpflichtige Leistungen werden nur durch ausdrückliche Bestellung kostenpflichtig. Ein kostenloser Account wird nicht allein durch Zeitablauf oder Weiternutzung kostenpflichtig.
Preise, Leistungsumfang, Abrechnungszeitraum, Mindestlaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten ergeben sich aus Checkout, Tarif, Angebot oder individueller Vereinbarung. Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Zahlungen sind zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Die Zahlungsabwicklung kann insbesondere über Stripe erfolgen. Vollständige Kartennummern werden nicht in den eigenen Systemen von Tasia gespeichert.
Ist nichts anderes vereinbart, laufen kostenpflichtige Leistungen monatlich und verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat, sofern sie nicht zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Bei Jahres- oder sonstigen Laufzeiten gelten die im Bestellvorgang angegebenen Bedingungen.
Bereits gezahlte Entgelte werden bei einer ordentlichen Kündigung grundsätzlich nicht anteilig erstattet. Zwingende gesetzliche Ansprüche, ausdrückliche Erstattungszusagen und Erstattungen nach einer berechtigten Sonderkündigung bleiben unberührt.
Tasia darf Preise für zukünftige Abrechnungszeiträume ändern. Preisänderungen werden grundsätzlich mindestens 30 Kalendertage vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt. Bei einer wesentlichen Preiserhöhung kann der Kunde die betroffene Leistung bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Für bereits bezahlte Zeiträume gilt der bisherige Preis.
Bei Zahlungsverzug darf Tasia nach angemessener Erinnerung kostenpflichtige Funktionen einschränken oder sperren. Gesetzliche Ansprüche auf Zahlung, Verzugszinsen, Kündigung und Schadensersatz bleiben unberührt.
6. Kundendaten, Formulare und Nutzungsrechte
6.1 Kundendaten und erforderliche Nutzungsrechte
Alle Daten und Inhalte, die der Kunde, seine Nutzer, Interessenten oder angebundene Systeme in Tasia eingeben, hochladen, importieren, erzeugen, übermitteln, bearbeiten oder speichern, sind „Kundendaten“. Dazu gehören insbesondere:
- Formulare, Fragen, Regeln und Konfigurationen;
- Kontaktdaten und Angaben von Interessenten oder Endkunden;
- Objekt-, Projekt-, Bedarfs-, Leistungs-, Mengen- und Termindaten;
- Preislisten, Kalkulationen, Angebote, Positionen, Rabatte und Bedingungen;
- E-Mails, Texte, Dateien, Anhänge, Notizen und importierte Dokumente;
- Prompts, Instruktionen, Angebotsentwürfe und gespeicherte KI-Ausgaben;
- Korrekturen, Freigaben, Versand-, Export- und Integrationsdaten.
Der Kunde behält seine Rechte an den Kundendaten. Er gestattet Tasia für die Vertragsdauer, Kundendaten im technisch und vertraglich erforderlichen Umfang zu speichern, vervielfältigen, strukturieren, konvertieren, analysieren, anzeigen, übertragen, sichern, wiederherstellen, exportieren und durch nach der AVV genehmigte Dienstleister verarbeiten zu lassen. Die Verarbeitung ist auf die Bereitstellung, Sicherheit, Wartung, Unterstützung und die vom Kunden beauftragten Funktionen beschränkt und erfolgt nur an den nach Vertrag und AVV zulässigen Verarbeitungsorten.
Personenbezogene oder vertrauliche Kundendaten werden nicht allein aufgrund dieser Klausel für eine allgemeine oder kundenübergreifende Produktverbesserung verwendet. Eine kundenspezifische Verbesserung innerhalb desselben Mandanten richtet sich nach Ziffer 6.4 und der AVV. Für allgemeine Produktverbesserung dürfen nur nicht personenbezogene, anonymisierte oder hinreichend aggregierte Informationen verwendet werden, wenn eine Reidentifikation einzelner Personen oder Kunden ausgeschlossen ist.
Die Berechtigung endet grundsätzlich mit der vertragsgemäßen Löschung. Daten dürfen nur fortbestehen, soweit sie vorübergehend in nicht regulär zugänglichen Sicherungskopien enthalten sind oder eine konkrete gesetzliche Aufbewahrungs- beziehungsweise Sicherungspflicht besteht. Eigenständige Vertrags-, Abrechnungs- und Nachweisdaten, die Tasia als Verantwortlicher rechtmäßig aufbewahren muss, bleiben hiervon unberührt; sie umfassen nicht ohne Weiteres die inhaltlichen Kundendaten des Kundenprozesses.
6.2 Verantwortung für Formulare und Angebote
Der Kunde entscheidet über Inhalt, Fragen, Sichtbarkeit, Verbreitung und Einsatz seiner Formulare und Angebote. Er ist rechtlich verantwortlicher Betreiber seines Anfrageprozesses und muss insbesondere sicherstellen:
- dass die abgefragten Daten erforderlich und rechtmäßig sind;
- dass seine Anbieter-, Datenschutz-, Preis-, Werbe- und sonstigen Pflichtinformationen bereitgestellt werden;
- dass Einwilligungen oder besondere Hinweise eingeholt werden, soweit sie erforderlich sind;
- dass sein Impressum und seine Datenschutzhinweise am Formular erreichbar sind;
- dass die Verwendung eingebetteter Formulare mit den Anforderungen seiner Website vereinbar ist;
- dass sein Leistungsangebot, seine Preise und Bedingungen richtig und zulässig sind.
Tasia kann technische Pflichtfelder, Hinweise oder Kennzeichnungen vorgeben, soweit dies für Sicherheit, Transparenz oder Rechtskonformität erforderlich ist. Der Kunde darf gesetzlich oder technisch erforderliche Hinweise, insbesondere Hinweise auf eine unmittelbare KI-Interaktion, nicht entfernen oder umgehen.
Über frei weitergebbare Links erreichbare Formulare oder Angebote können von unbefugten Dritten aufgerufen oder weitergeleitet werden. Der Kunde muss geeignete Freigabe- und Zugriffseinstellungen wählen und darf vertrauliche Inhalte nicht über ungeschützte Links bereitstellen, wenn der Empfängerkreis beschränkt bleiben soll.
6.3 Rechte an eingebrachten Inhalten
Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte, Lizenzen, Einwilligungen und Rechtsgrundlagen für Kundendaten zu verfügen. Dies gilt insbesondere für hochgeladene Angebote, Preislisten, E-Mails, Dateien, Marken, Bilder und Inhalte Dritter.
Tasia, die Software, Benutzeroberfläche, Gestaltung, Marken, Standardvorlagen, Dokumentation, APIs und technischen Systeme bleiben Eigentum von Tasia oder der jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur vertragsgemäßen geschäftlichen Nutzung.
Freiwilliges Feedback und Verbesserungsvorschläge darf Tasia unentgeltlich zur Weiterentwicklung und Vermarktung des Dienstes nutzen. Vertrauliche Kundendaten werden dadurch nicht freigegeben.
6.4 Kundenspezifische Verbesserung
Tasia kann freigegebene Angebote, Preis- und Leistungsregeln sowie manuelle Korrekturen verwenden, um künftige Ergebnisse für denselben Kunden besser an dessen Arbeitsweise anzupassen, soweit die entsprechende Funktion im Kundenaccount freigeschaltet oder genutzt wird. Diese Verarbeitung ist Teil der vom Kunden beauftragten Leistung.
Tasia verwendet personenbezogene Kundendaten, Formulareingaben, Prompts oder Angebotsinhalte nicht zum kundenübergreifenden Training, Fine-Tuning oder zur allgemeinen Verbesserung eigener oder fremder KI-Grundmodelle.
Tasia darf nicht personenbezogene, anonymisierte oder hinreichend aggregierte Informationen zur Fehleranalyse, Sicherheit, Kapazitätsplanung, Produktverbesserung und statistischen Auswertung verwenden, wenn eine Reidentifikation einzelner Personen oder Kunden ausgeschlossen ist. Diese Berechtigung besteht auch nach Vertragsende fort, soweit die Informationen wirksam anonymisiert oder so aggregiert wurden, dass kein Bezug zu einzelnen Personen oder Kunden mehr hergestellt und keine vertrauliche Einzelinformation offengelegt werden kann.
7. KI-Funktionen
Tasia kann KI-gestützte Funktionen zur Extraktion, Zuordnung, Strukturierung, Vervollständigung und Formulierung von Anfragen, Preis- und Leistungsdaten sowie Angebotsentwürfen bereitstellen. Dazu können auch dynamische Rückfragen in einem Anfrageformular gehören.
KI-Funktionen sind Hilfsmittel. KI-Ausgaben können falsch, unvollständig, veraltet, widersprüchlich, missverständlich oder für den konkreten Zweck ungeeignet sein. Insbesondere können Positionen, Preise, Mengen, Abhängigkeiten, Texte und Zuordnungen fehlerhaft sein. Tasia gewährleistet nicht:
- die Richtigkeit, Vollständigkeit oder wirtschaftliche Eignung einer KI-Ausgabe;
- die Einzigartigkeit eines Outputs;
- dessen urheberrechtliche oder sonstige Schutzfähigkeit;
- dass der Output frei von Rechten Dritter ist;
- eine bestimmte Zeitersparnis, Trefferquote oder Abschlusswahrscheinlichkeit.
Der Kunde muss jede KI-Ausgabe vor Verwendung fachlich, kaufmännisch und rechtlich prüfen. Er trägt die Verantwortung für die endgültige Fassung und Verwendung.
Der Kunde darf keine Inhalte in KI-Funktionen eingeben, wenn dies gegen Gesetze, Rechte Dritter, Datenschutz-, Berufsgeheimnis-, Geheimhaltungs- oder sonstige Pflichten verstößt. Zugangsdaten, private Schlüssel, vollständige Zahlungsdaten und vergleichbar kritische Geheimnisse dürfen nicht eingegeben werden. Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO, Daten nach Art. 10 DSGVO und vergleichbar hochsensible oder streng regulierte Inhalte dürfen nur verarbeitet werden, wenn Tasia dies für den konkreten Anwendungsfall ausdrücklich in Textform freigegeben hat und die erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen vereinbart sind.
Tasia setzt die jeweils anwendbaren Transparenz- und Kennzeichnungspflichten der KI-Verordnung in seinem gesetzlichen Verantwortungsbereich um. Soweit eine Person unmittelbar mit einem KI-System interagiert und ein Hinweis gesetzlich erforderlich ist, wird dieser in geeigneter Form bereitgestellt. Der Kunde ist für zusätzliche Hinweise oder Kennzeichnungen verantwortlich, die sich aus seiner konkreten Konfiguration, Veröffentlichung oder Verwendung von KI-Ausgaben ergeben. Gesetzlich erforderliche Hinweise oder Kennzeichnungen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder umgangen werden.
Tasia darf eingesetzte Modelle, Anbieter und KI-Funktionen ändern, begrenzen oder ersetzen, wenn dies aus Qualitäts-, Sicherheits-, Rechts-, Kosten-, Verfügbarkeits- oder Produktgründen erforderlich ist. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Modell besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Änderungen von KI-Unterauftragsverarbeitern richten sich zusätzlich nach der AVV.
Tasia verwendet personenbezogene Kundendaten, Formulareingaben, Prompts oder Angebotsinhalte nicht zum kundenübergreifenden Training, Fine-Tuning oder zur allgemeinen Verbesserung eigener oder fremder KI-Grundmodelle. Die kundenspezifische Optimierung nach Ziffer 6.4 bleibt unberührt.
8. Pflichten des Kunden und zulässige Nutzung
Der Kunde ist für Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Aktualität und Eignung seiner Nutzung und Kundendaten verantwortlich. Er muss insbesondere:
- Preis-, Leistungs-, Steuer- und Vertragsangaben prüfen und aktuell halten;
- seine Endkundenbeziehung und den Vertragsschluss selbst rechtssicher gestalten;
- Datenschutzinformationen und erforderliche Einwilligungen bereitstellen;
- angemessene Kopien oder Exporte geschäftskritischer Daten vorhalten;
- Ergebnisse vor Versand, Export oder Übergabe an Drittsysteme prüfen;
- gesetzliche Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten außerhalb von Tasia erfüllen, soweit keine entsprechende Funktion ausdrücklich vereinbart ist.
Tasia ist ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht für Notfallkommunikation, lebens- oder sicherheitskritische Steuerung, medizinische Behandlung, kritische Infrastruktur oder Anwendungsfälle bestimmt, bei denen Fehler oder Ausfälle unmittelbar zu Tod, Körperverletzung oder erheblichen Sach-, Vermögens- oder Umweltschäden führen können.
Der Kunde darf Tasia nicht nutzen, um:
- gegen Gesetze, behördliche Anordnungen, Sanktionen oder Rechte Dritter zu verstoßen;
- personenbezogene Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage zu verarbeiten;
- besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO, Daten nach Art. 10 DSGVO oder vergleichbar hochsensible Inhalte ohne die nach Ziffer 7 erforderliche ausdrückliche Freigabe zu verarbeiten;
- irreführende, betrügerische oder unzulässig diskriminierende Angebote zu erstellen;
- Schadsoftware, Phishing, Spam, Betrug, unbefugte Zugriffe oder Cyberangriffe zu ermöglichen;
- Zugangsdaten, private Schlüssel, vollständige Zahlungsdaten oder vergleichbare Geheimnisse offenzulegen;
- technische Schutzmaßnahmen, Kontingente oder Sperren zu umgehen;
- den Dienst zu stören, zu überlasten, Daten anderer Kunden auszulesen oder nicht freigegebene Schnittstellen automatisiert zu nutzen;
- Tasia ohne Zustimmung weiterzuverkaufen, zu vermieten oder als eigenen Plattformdienst anzubieten.
Zwingende gesetzliche Rechte zur Interoperabilität bleiben unberührt.
9. Integrationen und Drittleistungen
Der Kunde kann Tasia, soweit angeboten, mit CRM-, ERP-, Buchhaltungs-, Branchen- oder sonstigen Drittsystemen verbinden. Für vom Kunden ausgewählte Drittsysteme gelten deren eigene Bedingungen und Datenschutzinformationen.
Der Kunde ist verantwortlich für:
- Auswahl, Einrichtung und Berechtigung des Drittsystems;
- Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung;
- sichere Verwaltung von Zugangsdaten, API-Schlüsseln und Berechtigungen;
- Prüfung der übertragenen Daten und Ergebnisse;
- Aufrechterhaltung seiner eigenen Verträge mit Drittanbietern.
Tasia darf eine Integration ändern, begrenzen oder einstellen, wenn der Drittanbieter seine API, Bedingungen oder Verfügbarkeit ändert oder wenn Sicherheits-, Rechts-, Kosten- oder Stabilitätsgründe dies erfordern. Tasia gewährleistet nicht die dauerhafte Verfügbarkeit, Kompatibilität oder Fehlerfreiheit eines Drittsystems oder einer von diesem kontrollierten Schnittstelle.
Soweit der Kunde Tasia anweist, Kundendaten an ein von ihm bestimmtes Drittsystem oder einen Empfänger zu übertragen, handelt Tasia nach dieser Weisung. Der Empfänger oder Drittanbieter ist nicht allein deshalb Unterauftragsverarbeiter von Tasia, wenn der Kunde ihn selbst auswählt und vertraglich einbindet.
10. Meldungen, Inhaltsmaßnahmen und Sperrung
Tasia führt keine allgemeine Vorabkontrolle und keine allgemeine Überwachung von Kundendaten durch. Automatisierte technische Maßnahmen können insbesondere zur Erkennung von Schadsoftware, Spam, Phishing, Angriffen, ungewöhnlicher Massennutzung oder der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen eingesetzt werden. Tasia darf zur Gefahrenabwehr vorläufige technische Maßnahmen automatisiert ergreifen. Eine menschliche Prüfung erfolgt, soweit sie gesetzlich erforderlich oder nach Art, Schwere und Folgen der Maßnahme angemessen ist.
10.1 Meldung mutmaßlich rechtswidriger Inhalte
Meldungen zu mutmaßlich rechtswidrigen Inhalten oder missbräuchlichen Formularen können elektronisch an contact@tasia.io eingereicht werden. Die Meldung sollte enthalten:
- eine genaue elektronische Fundstelle, insbesondere die betroffene URL oder Formularkennung;
- eine hinreichend begründete Erklärung, warum der Inhalt rechtswidrig sein soll;
- Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person, soweit eine anonyme Meldung nicht gesetzlich zulässig ist;
- eine Erklärung nach bestem Wissen, dass die Angaben richtig und vollständig sind;
- verfügbare Nachweise.
Tasia bestätigt den Eingang elektronisch, soweit Kontaktdaten vorliegen und dies gesetzlich erforderlich oder mit angemessenem Aufwand möglich ist. Meldungen werden nach Maßgabe des anwendbaren Rechts und unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen geprüft. Soweit gesetzlich erforderlich, informiert Tasia die meldende Person über die Entscheidung und gesetzlich vorgesehene Rechtsbehelfe.
10.2 Maßnahmen und Information des Kunden
Bei tatsächlichen oder hinreichend wahrscheinlichen Rechts-, Sicherheits- oder Vertragsverstößen darf Tasia verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen. Dazu gehören insbesondere:
- Reichweite oder Zugriff auf ein Formular, eine Angebotsseite oder einen Inhalt vorübergehend zu beschränken;
- rechtswidrige oder schädliche Inhalte zu entfernen oder zu sperren;
- E-Mail-, Export-, Integrations- oder API-Funktionen zu begrenzen;
- Nutzer zu verwarnen;
- Accounts vorübergehend zu sperren;
- den Vertrag bei schweren oder wiederholten Verstößen außerordentlich zu kündigen.
Bei gewöhnlichen behebbaren Verstößen wird grundsätzlich Gelegenheit zur Abhilfe gegeben. Bei dringender Gefahr, eindeutigen schweren Verstößen oder behördlichen beziehungsweise gerichtlichen Anordnungen darf Tasia sofort handeln.
Soweit gesetzlich zulässig und erforderlich, erhält der betroffene Kunde eine klare Begründung mit Art, Umfang, Dauer, wesentlichen Tatsachen sowie der maßgeblichen gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage der Maßnahme. Die Begründung nennt außerdem, ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden, soweit dies gesetzlich erforderlich ist, und weist auf verfügbare Überprüfungsmöglichkeiten hin. Gesetzlich geschützte Informationen, Sicherheitsdetails und Rechte Dritter dürfen dabei zurückgehalten werden.
10.3 Überprüfung
Der Kunde kann Tasia unter contact@tasia.io begründet um eine erneute Prüfung einer Inhalts- oder Kontomaßnahme bitten und relevante Nachweise vorlegen. Soweit kein gesetzlicher Anspruch auf ein internes Beschwerdeverfahren besteht, entscheidet Tasia nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und in welchem Umfang eine erneute Prüfung erfolgt. Zwingende gesetzliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsrechte bleiben unberührt. Diese Möglichkeit begründet weder eine Einordnung des Dienstes als Online-Plattform noch eine über zwingendes Recht hinausgehende dauerhafte Beschwerdeverpflichtung.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Tasia in eigener Verantwortung enthält die Datenschutzerklärung unter www.tasia.io/privacy. Soweit Tasia personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die AVV unter www.tasia.io/dpa. Bei Widersprüchen geht die AVV für die Auftragsverarbeitung vor.
Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder nach den Umständen erkennbar vertrauliche geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der anderen Partei vertraulich. Ausgenommen sind Informationen, die rechtmäßig öffentlich bekannt sind, bereits rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von Dritten erlangt, unabhängig entwickelt oder aufgrund zwingenden Rechts offengelegt werden müssen.
Geschäftsgeheimnisse sind so lange zu schützen, wie sie Geschäftsgeheimnisse darstellen. Im Übrigen gilt die Vertraulichkeitspflicht für drei Jahre nach Vertragsende.
12. Verfügbarkeit, Support und Änderungen des Dienstes
Tasia bemüht sich mit wirtschaftlich und technisch angemessenen Mitteln um einen stabilen Betrieb. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit, Wiederherstellungszeit, Supportreaktionszeit oder Fehlerfreiheit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, Kapazitätsgrenzen, Netz- oder Infrastrukturausfälle, Ausfälle von Dienstleistern, Änderungen externer Schnittstellen, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen oder Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Tasia entstehen.
Support wird grundsätzlich über support@tasia.io angeboten. Garantierte Reaktions- oder Lösungszeiten bestehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
Tasia darf den Dienst weiterentwickeln und an geänderte technische, rechtliche, sicherheitsbezogene, wirtschaftliche oder nutzerbezogene Anforderungen anpassen. Bei kostenpflichtigen Leistungen wird Tasia während eines bereits bezahlten Zeitraums keine wesentliche Kernfunktion ohne sachlichen Grund so entfernen, dass der vertraglich vorausgesetzte Hauptzweck erheblich entfällt.
Dringende Änderungen aus Sicherheits-, Rechts-, Datenschutz-, Missbrauchs- oder Stabilitätsgründen dürfen ohne Vorankündigung erfolgen. Nicht dringende wesentliche Verschlechterungen kostenpflichtiger Leistungen werden mit angemessener Vorlaufzeit, regelmäßig 30 Kalendertage vor ihrem Wirksamwerden, mitgeteilt. Der Kunde kann die betroffene Leistung vor Wirksamwerden der Änderung zum Änderungszeitpunkt kündigen; im Voraus gezahlte Entgelte für Zeiträume danach werden anteilig erstattet.
13. Export, Anbieterwechsel und Löschung
13.1 Exportregister und exportierbare Daten
Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit vorhandene Export-, Download- und API-Funktionen nutzen. Ist kein geeigneter Selbstbedienungs-Export verfügbar, kann er einen Export oder Anbieterwechsel unter support@tasia.io anfordern.
Nach dem aktuellen Leistungsumfang sind folgende Kategorien exportierbar, soweit sie im Kundenaccount vorhanden sind und der Kunde zu ihrem Erhalt berechtigt ist:
- Account-, Organisations- und Konfigurationsdaten;
- Nutzer, Rollen und Berechtigungszuordnungen;
- Formulare, Fragen, Regeln, Preis- und Leistungskonfigurationen;
- Anfragen und Angaben von Interessenten oder Endkunden;
- Angebote, Angebotsentwürfe, Positionen, Texte, Dateien und Anhänge;
- gespeicherte oder in Tasia übernommene KI-Ausgaben;
- Freigabe-, Versand-, Export-, Versions- und Integrationsdaten;
- Aktivitäts- und Auditdaten, soweit sie als Produktdaten des Kunden gespeichert werden.
Strukturierte Produktdaten werden grundsätzlich über die dokumentierte, versionierte API oder ein gleichwertiges Exportpaket in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereitgestellt. Dateien und Anhänge werden grundsätzlich in ihrem gespeicherten Originalformat ausgegeben. Soweit Tasia zusätzlich tabellarische oder dokumentenbezogene Exportformate anbietet, werden sie im jeweiligen Exportdialog oder in der aktuellen technischen Dokumentation bezeichnet. Das jeweils bereitgestellte Schema, die verfügbaren Felder und bekannte technische Grenzen werden mit dem Export, in der API-Dokumentation oder im Dienst beschrieben.
Nicht exportierbar sind folgende Kategorien, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen:
- Passwörter, Hashes, Sitzungsdaten, private Schlüssel, API-Geheimnisse, Zahlungs- und Authentifizierungstokens;
- Daten anderer Kunden oder Dritter, zu deren Erhalt der Kunde nicht berechtigt ist;
- anonymisierte interne Statistiken, bei denen kein Personen- oder Kundenbezug mehr hergestellt werden kann;
- Quellcode, Modelle, Modellgewichte, Algorithmen, Systeminstruktionen und interne Bewertungslogiken von Tasia oder Dritten;
- interne Sicherheits-, Infrastruktur-, Rechts-, Missbrauchs- und Betriebsinformationen, soweit sie keine Produktdaten des Kunden sind;
- rechtlich geschützte Informationen, deren Herausgabe Rechte Dritter oder die Sicherheit des Dienstes gefährden würde.
Das nach Art. 26 EU Data Act erforderliche aktuelle Online-Register mit den Datenstrukturen, Datenformaten, einschlägigen Standards, verfügbaren Schnittstellen, offenen Interoperabilitätsspezifikationen und bekannten technischen Grenzen ist unter www.tasia.io/export abrufbar. Tasia hält das Register aktuell. Änderungen an Kategorien, Formaten, Standards, Schnittstellen oder technischen Grenzen werden im technisch angemessenen Umfang versioniert dokumentiert.
13.2 Anbieterwechsel nach dem EU Data Act
Soweit die Vorschriften des EU Data Act über den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten anwendbar sind, kann der Kunde Tasia in Textform mitteilen, dass er:
- zu einem anderen Anbieter wechseln möchte;
- die exportierbaren Daten in eine eigene Infrastruktur überführen möchte; oder
- die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte löschen lassen möchte.
Die Frist bis zur Einleitung des Wechselprozesses beträgt höchstens zwei Monate; kürzere vertragliche Kündigungs- oder Beendigungsfristen bleiben maßgeblich. Danach gilt grundsätzlich eine Übergangsfrist von 30 Kalendertagen. Der Kunde kann diese Übergangsfrist einmal um einen für seinen Wechsel angemessenen Zeitraum verlängern.
Ist der Wechsel innerhalb von 30 Kalendertagen technisch nicht möglich, informiert Tasia den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang des Wechselauftrags, erläutert die technischen Gründe und nennt eine alternative Übergangsfrist. Diese darf höchstens sieben Monate betragen.
Während des Wechselprozesses unterstützt Tasia den Kunden und einen von ihm benannten Zielanbieter ausschließlich im gesetzlich geschuldeten Umfang, handelt mit angemessener Sorgfalt zur Wahrung der Kontinuität der vertraglichen Funktionen und erhält das gesetzlich erforderliche Sicherheitsniveau. Vorhandene, für einen Anbieterwechsel geeignete Schnittstellen und APIs werden nur insoweit zugänglich gemacht, wie dies technisch möglich und gesetzlich geschuldet ist. Tasia schuldet weder die Entwicklung neuer Schnittstellen noch eine über den gesetzlichen Umfang hinausgehende individuelle Migrationsunterstützung.
Der Vertrag über die betroffene Leistung endet:
- mit erfolgreichem Abschluss des Wechsels;
- bei Überführung in die eigene Infrastruktur mit erfolgreichem Abschluss dieser Überführung; oder
- bei einer reinen Löschanweisung mit Ablauf der maßgeblichen Kündigungs- oder Einleitungsfrist,
soweit die Parteien keinen anderen Zeitpunkt vereinbaren und zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Tasia erhebt für gesetzlich geschuldete Standardmaßnahmen des Anbieterwechsels kein Wechselentgelt und keine gesonderte Vertragsbeendigungsstrafe. Bis zum wirksamen Vertragsende vereinbarte Entgelte bleiben geschuldet. Gesonderte, vom Kunden gewünschte Beratungs-, Transformations-, Mapping- oder Implementierungsleistungen außerhalb des geschuldeten Umfangs können nur nach vorheriger transparenter Vereinbarung berechnet werden.
Tasia schuldet nicht die Einrichtung, Anpassung, Datenzuordnung oder Funktionsfähigkeit des Zielsystems und keine vollständige Funktionsgleichheit. Der Kunde und ein von ihm beauftragter Zielanbieter müssen rechtzeitig mitwirken, erforderliche Zugänge bereitstellen und die übernommenen Daten prüfen und sichern.
13.3 Abruf und Löschung
Nach Vertragsende beziehungsweise nach Ende einer anwendbaren Übergangsfrist beginnt eine Abruffrist von mindestens 30 Kalendertagen. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde die bereitgestellten Exportdaten abrufen, soweit sie nicht bereits erfolgreich übertragen und auf seine Weisung gelöscht wurden.
Nach Ende der Abruffrist löscht oder anonymisiert Tasia Kundendaten in aktiven Systemen ohne unangemessene Verzögerung, spätestens innerhalb weiterer 30 Tage, sofern keine konkrete gesetzliche Pflicht oder behördliche beziehungsweise gerichtliche Sicherungsanordnung entgegensteht. Eigenständige Vertrags-, Rechnungs- und Nachweisdaten, die Tasia als Verantwortlicher rechtmäßig aufbewahren muss, sind hiervon getrennt.
Daten können bis zum regulären Überschreiben begrenzt in technisch getrennten, nicht regulär zugänglichen Sicherungskopien fortbestehen. Die vollständige Löschung erfolgt spätestens 90 Tage nach der Löschung aus aktiven Systemen. Bis dahin werden Sicherungskopien nicht für andere Zwecke verwendet und nur im erforderlichen Wiederherstellungsfall verarbeitet. Nach einer Wiederherstellung werden bereits wirksam gewordene Löschungen erneut umgesetzt.
Tasia bestätigt auf Anfrage in Textform den erfolgreichen Wechsel oder den Abschluss der geschuldeten Löschung.
13.4 Rechtsordnungen, Infrastruktur und Schutz vor Drittlandzugriffen
Tasia wird von einem in Deutschland ansässigen Anbieter betrieben und unterliegt insbesondere deutschem Recht und unmittelbar anwendbarem Unionsrecht. Die jeweils aktuellen Angaben zu eingesetzter Kerninfrastruktur, Unterauftragsverarbeitern und vorgesehenen Verarbeitungsorten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und der AVV. Soweit nicht ausdrücklich individuell vereinbart, besteht kein Anspruch auf die dauerhafte Nutzung eines bestimmten Infrastruktur-Anbieters, Rechenzentrums oder einer bestimmten Region, sofern die anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen eingehalten werden und das vereinbarte Schutzniveau insgesamt nicht wesentlich unterschritten wird. Änderungen von Unterauftragsverarbeitern und relevanten Verarbeitungsorten richten sich zusätzlich nach der AVV.
Zum Schutz vor unzulässigen internationalen oder staatlichen Zugriffen setzt Tasia insbesondere folgende Maßnahmen ein:
- Auswahl von EU-/EWR-Regionen für produktive Kernsysteme;
- vertragliche Beschränkung von Verarbeitungsorten und Unterauftragsverarbeitern;
- verschlüsselte Übertragung und risikoadäquater Schutz gespeicherter Daten;
- restriktive Zugriffs- und Berechtigungskontrollen;
- Prüfung verbindlicher Offenlegungsanfragen auf Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Verhältnismäßigkeit und erforderlichen Umfang;
- Anfechtung oder Zurückweisung rechtswidriger oder unverhältnismäßiger Anfragen im rechtlich und tatsächlich zumutbaren Umfang;
- Information des Kunden vor einer Offenlegung, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Die nach Art. 28 Abs. 2 EU Data Act erforderlichen Informationen werden auf www.tasia.io/terms oder einer dort verlinkten aktuellen Online-Seite zugänglich gehalten. Tasia darf die genaue Fundstelle oder technische Darstellung ändern, solange die Informationen ohne unangemessene Hürden erreichbar bleiben. Nähere Informationen zu Unterauftragsverarbeitern, Transfermechanismen und Verarbeitungsorten stehen in der AVV unter www.tasia.io/dpa.
14. Laufzeit, Kündigung und Vertragsende
Ein kostenloser Account läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Kunden jederzeit über eine vorgesehene Accountlöschung oder durch Mitteilung an support@tasia.io gekündigt werden. Tasia kann kostenlose Accounts mit angemessener Frist kündigen und inaktive kostenlose Accounts nach vorheriger Mitteilung schließen.
Für kostenpflichtige Leistungen gelten die im Checkout, Tarif, Angebot oder einer individuellen Vereinbarung angegebenen Laufzeiten. Ist nichts anderes vereinbart, kann zum Ende des laufenden monatlichen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Tasia darf insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Vertragsverstößen, rechtswidrigen Kundendaten, Sicherheitsgefährdung, Betrug, Umgehung von Sperren, anhaltendem Zahlungsverzug oder behördlichen beziehungsweise gerichtlichen Anforderungen außerordentlich kündigen oder den Account sperren. Soweit die Situation behebbar und keine dringende Gefahr gegeben ist, erhält der Kunde grundsätzlich Gelegenheit zur Abhilfe.
Mit Vertragsende endet das Recht zur Nutzung des Dienstes. Regelungen zu Zahlung, Vertraulichkeit, Haftung, Freistellung, Export, Löschung und Rechtsverteidigung gelten fort, soweit dies ihrem Zweck entspricht.
15. Gewährleistung und Haftung
Tasia schuldet die vereinbarten und freigeschalteten Funktionen. Tasia gewährleistet nicht, dass der Dienst jederzeit unterbrechungs- oder fehlerfrei, für jeden individuellen Zweck oder jede Rechtsordnung geeignet oder mit jeder Drittsoftware kompatibel ist.
Der Kunde muss erkennbare Störungen oder Mängel unverzüglich und nachvollziehbar an support@tasia.io melden. Tasia darf einen Mangel nach eigener Wahl durch Fehlerbehebung, Update, Umgehungslösung, Ersatzfunktion oder eine andere geeignete Maßnahme beheben. Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
Für Inhalte und Ergebnisse von KI-Funktionen, Kundendaten, Preis- und Leistungsregeln, Formulareingaben, Angebotsentwürfe sowie die wirtschaftliche oder rechtliche Eignung eines Angebots gelten zusätzlich die Prüf- und Verantwortungsregeln dieser Nutzungsbedingungen. Tasia haftet nicht allein deshalb für einen fehlerhaften oder nachteiligen Angebotsinhalt, weil dieser durch den Dienst vorbereitet wurde, wenn der Kunde seine geschuldete Prüfung und Freigabe nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat.
Erhebt ein Dritter nachvollziehbar Schutzrechtsansprüche gegen die unveränderte vertragsgemäße Nutzung des von Tasia selbst bereitgestellten Dienstes, darf Tasia nach eigener Wahl ein erforderliches Nutzungsrecht beschaffen, die betroffene Funktion ändern oder ersetzen oder die betroffene kostenpflichtige Leistung beenden und im Voraus gezahlte Entgelte für Zeiträume danach anteilig erstatten. Dies gilt nicht, soweit der Anspruch auf Kundendaten, Vorgaben oder Änderungen des Kunden, einer nicht vorgesehenen Kombination mit Drittleistungen oder einer vertragswidrigen Nutzung beruht.
Tasia haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Eine verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen, soweit Tasia den Mangel nicht arglistig verschwiegen oder ausdrücklich garantiert hat.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Tasia nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Tasia haftet bei einfacher Fahrlässigkeit insbesondere nicht für atypische mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Reputationsschäden oder Ansprüche Dritter, soweit diese nicht vorhersehbare und vertragstypische Folge der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sind.
Die Gesamthaftung von Tasia aus einfacher Fahrlässigkeit ist je Vertragsjahr zusätzlich auf die in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für die betroffene kostenpflichtige Leistung gezahlten oder geschuldeten Entgelte begrenzt. Besteht der Vertrag zu diesem Zeitpunkt weniger als zwölf Monate, werden die bis dahin geschuldeten laufenden Entgelte auf zwölf Monate hochgerechnet. Mehrere Schäden aus demselben oder wirtschaftlich zusammenhängenden Ereignis gelten als ein Schadensereignis. Diese Obergrenze gilt nicht, soweit sie im Einzelfall den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden unangemessen unterschreiten würde. Sie gilt außerdem nicht in den Fällen unbeschränkter Haftung; zwingende Ansprüche betroffener Personen, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, bleiben unberührt.
Für kostenlose Leistungen gelten die vorstehenden Haftungsregeln entsprechend. Bei einfacher Fahrlässigkeit aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung zusätzlich auf insgesamt 1.000 Euro je Vertragsjahr begrenzt, soweit dieser Betrag den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden nicht unangemessen unterschreitet. Die Fälle unbeschränkter oder sonst zwingender gesetzlicher Haftung bleiben unberührt.
Soweit Tasia für Datenverlust haftet, ist die Haftung auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei angemessenen Sicherungskopien des Kunden entstanden wäre. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder wenn eine kundenseitige Sicherung aus von Tasia zu vertretenden Gründen nicht möglich war.
Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von Tasia.
16. Freistellung
Der Kunde stellt Tasia sowie dessen gesetzliche Vertreter, Beschäftigte und Beauftragte im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung beruhen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen:
- Kundendaten, Formulare, Angebote oder Werbeaussagen;
- fehlender Rechte, Einwilligungen, Rechtsgrundlagen oder Pflichtinformationen;
- Verletzungen von Datenschutz-, Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Geheimhaltungs- oder Wettbewerbsrechten;
- rechtswidriger oder ungeprüfter Verwendung von KI-Ausgaben;
- rechtswidriger Handlungen autorisierter Nutzer;
- vom Kunden zu vertretender Ausgestaltung seiner Endkundenbeziehung.
Die Freistellung umfasst angemessene und erforderliche Kosten der Rechtsverteidigung. Tasia informiert den Kunden grundsätzlich zeitnah und gibt ihm angemessene Gelegenheit zur Mitwirkung. Der Kunde darf ohne Zustimmung von Tasia keinen Vergleich schließen, der ein Anerkenntnis, eine Zahlungspflicht oder sonstige Verpflichtung von Tasia enthält. Die Freistellung gilt nicht, soweit Tasia den Anspruch verursacht hat.
17. Änderungen und Schlussbestimmungen
Tasia darf diese Nutzungsbedingungen ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht und der Kunde nicht unangemessen benachteiligt wird. Sachliche Gründe sind insbesondere Änderungen des Dienstes, der Tarife, Schnittstellen, technischen oder organisatorischen Abläufe, gesetzlicher Anforderungen, Rechtsprechung, Sicherheits- oder Datenschutzanforderungen und eingesetzter Dienstleister.
Nicht dringende wesentliche Änderungen werden mit angemessener Vorlaufzeit, regelmäßig 30 Kalendertage vor ihrem Wirksamwerden, per E-Mail oder im Account mitgeteilt. Eine kürzere Frist ist zulässig, soweit zwingende gesetzliche, behördliche, Sicherheits- oder Datenschutzgründe dies erfordern. Änderungen, die die vereinbarte Hauptleistung, die Vergütung für einen bereits bezahlten Zeitraum oder den Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten wesentlich erweitern und nicht bereits vom bestehenden Vertrag gedeckt sind, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung, soweit dies rechtlich erforderlich ist. Im Übrigen kann der Kunde den Vertrag vor Inkrafttreten einer ihn wesentlich nachteilig betreffenden Änderung kündigen.
Rechtlich erhebliche Mitteilungen darf Tasia an die im Account hinterlegte E-Mail-Adresse oder über eine dauerhaft abrufbare Nachricht im Account übermitteln. Der Kunde muss seine Kontaktdaten aktuell halten.
Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag nur mit Zustimmung von Tasia übertragen. Tasia darf den Vertrag im Zusammenhang mit einer Rechtsformänderung, Umstrukturierung oder Übertragung des Tasia-Geschäfts auf einen Rechtsnachfolger übertragen, wenn dieser die wesentlichen Vertragspflichten übernimmt. Tasia informiert den Kunden hierüber in Textform, soweit möglich vor der Übertragung, andernfalls ohne unangemessene Verzögerung danach. Beeinträchtigt die Übertragung berechtigte Interessen des Kunden wesentlich und kann keine zumutbare Abhilfe geschaffen werden, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information zum Übertragungszeitpunkt beziehungsweise, falls dieser bereits verstrichen ist, mit sofortiger Wirkung kündigen; im Voraus gezahlte Entgelte für Zeiträume danach werden anteilig erstattet.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von Tasia anerkannten Forderungen aufrechnen. Die Aufrechnung mit Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis bleibt zulässig, soweit ein Ausschluss rechtlich unzulässig wäre. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
Bei mehreren Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge: individuell ausgehandelte Vereinbarungen, Bestellformular oder Angebot, individuell vereinbartes SLA, die AVV für Auftragsverarbeitungsfragen, die konkrete Produkt- und Tarifbeschreibung und diese Nutzungsbedingungen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Regensburg. Tasia darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung. Die deutsche Fassung ist maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich eine andere Sprachfassung als verbindlich vereinbart wird.